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Anwalt für Arbeitgeber und Arbeitnehmer | Saar-Pfalz-Kreis

  • annefrancescaneff
  • 15. Aug.
  • 4 Min. Lesezeit

Warum ich sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber vertrete und warum genau das die Basis für eine wirklich gute arbeitsrechtliche Interessensvertretung ist.


Als Rechtsanwältin im Bereich Arbeitsrecht in Schönenberg-Kübelberg bin ich in Rheinland-Pfalz und dem Saarland tätig. Anfragende im Arbeitsrecht stellen zumeist die Frage, ob ich Arbeitnehmer oder Arbeitgeber vertrete. Wenn ich antworte, dass ich sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer vertrete, sorgt das häufig zunächst für Verwirrung. "Ist das nicht ein Interessenskonflikt oder ein moralischer Widerspruch?" Die kurze Antwort: Rechtlich nein, praktisch gesehen ist es aus meiner Sicht sogar ein Vorteil.


In diesem Beitrag erkläre ich, wo die berufsrechtliche Grenze wirklich verläuft, welche Vorteile ein Perspektivwechsel mit sich bringt und welche Rolle dabei der Arbeitsvertrag spielt.


Rechtsanwältin Anne Francesca Neff zu Accountsperrung auf Social Media

Die Diagnose


Der Arbeitsvertrag als Grundlage jeder arbeitsrechtlichen Vertretung.


Grundlage jeder arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung bildet der jeweilige Arbeitsvertrag. Egal ob es sich um eine Arbeitgeber- oder Arbeitnehmervertretung handelt. Dabei fällt immer wieder auf, dass die wenigsten Arbeitsverträge an die individuellen Erfordernisse und Abläufe des betreffendes Unternehmens und der konkret ausgeübten Tätigkeit angepasst wurden. Wenn auf gängige Standard-Musterverträge zurückgegriffen wird, zeigen sich immer wieder dieselben Lücken:


  • Klauseln, die am tatsächlichen Betrieb vorbeigehen

  • Fehlende Regelungen zu Branchen- und Betriebsbesonderheiten

  • Erwartungen, die nicht schriftlich festgehalten wurden

  • Lücken und vage Formulierungen


Viele spätere Konflikte entstehen nicht aus böser Absicht, sondern weil sich mündliche Ansprachen und/oder die Betriebsrealität nicht im Arbeitsvertrag wiederfinden und in den Vertrag eingeflossen sind. Ein Vertrag, der nur juristisch das Nötigste fixiert und inhaltlich nichtssagend bleibt, bleibt hinter seinen Möglichkeiten zurück. Der Streit wird auf einen späteren Zeitpunkt verlagert.



Die Rechtliche Lage


Interessenskonflikt? Was das anwaltliche Berufsrecht tatsächlich verbietet und was nicht.


  • Das Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen: Das ist in § 43a Abs. 4 BRAO geregelt. Es untersagt einem Rechtsanwalt bzw. einer Kanzlei in derselben Angelegenheit beide Seiten zu beraten oder zu vertreten. Das bedeutet in demselben Kündigungsschutzprozess gleichzeitig den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer zu vertreten.


  • Was bedeutet in derselben Angelegenheit? Nach der Rechtsprechung ist dieses Merkmal eng auszulegen. Erforderlich für das Vorliegen eines Interessenkonflikts ist die inhaltliche Überschneidung im selben konkreten Sachverhalt.


  • Praktische Konsequenz für meine Tätigkeit: Bevor ich ein neues Mandat annehme, prüfe ich, ob eine solche konkrete Überschneidung vorliegt. Ist das der Fall, lehne ich das Mandat ab oder lege es unverzüglich nieder. Ganz unabhängig davon, wie lange eine vorherige Vertretung zurückliegt.


  • Der eigentliche Mehrwert der Doppelperspektive: Da das anwaltliche Berufsrecht damit nicht die generelle Vertretung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gleichermaßen verbietet, liegt der Mehrwert darin ähnlich gelagerte Fälle aus unterschiedlichen Perspektiven zu bearbeiten und Lösungen zu entwickeln. Dieses Wissen und das Verständnis für die Denk- und Handlungsweise der jeweiligen Gegenseite kann prozessentscheidend sein.



Der Lösungsweg


Beginnt immer mit einem individuellen Arbeitsvertrag. Egal, ob Sie Arbeitgeber oder Arbeitnehmer sind.


Der Mehrwert einer Doppelperspektive wird durch die rechtsgestaltende Tätigkeit ergänzt. Es ist kein Geheimnis, dass Verträge auch aus unterschiedlichen Perspektiven und vorrangigen Interessen gestaltet werden können. Wer beide Seiten kennt und mit Ihnen arbeitet, kann im besten Fall präventiv das Arbeitsverhältnis durch eine ausgewogene Gestaltung schützen, ohne die eigenen Interessen völlig zu vernachlässigen.


  1. Das Erstgespräch vor der Vertragsgestaltung oder Vertragsprüfung: Bevor ich einen Arbeitsvertrag gestalte oder prüfe, verschaffe ich mir ein konkretes Bild von dem jeweiligen Betrieb: Branche, Betriebsgröße, Arbeitszeitmodell, Vergütungsstruktur, Personalstruktur, etc.


  2. Abgleich mit den tatsächlichen Erwartungen und Betriebspraktiken: 

    1. Welche Aufgaben und Verantwortlichkeiten sollen wirklich abgebildet werden?

    2. Welche Nebenabreden (Homeoffice, Zielvereinbarungen, Sonderzahlungen, individuelle Absprachen) wurden im Bewerbungsprozess bereits kommuniziert und müssen rechtssicher in den Vertrag einfließen?

    3. Welche betrieblichen oder branchenspezifischen Besonderheiten sind bei der Arbeitsvertragsgestaltung zu beachten? Textbausteine und Muster genügen hier nicht und sind für beide Seiten schädlich.


  3. Regelmäßige Aktualisierung: Verträge, die vor Jahren erstellt wurden, spiegeln oft weder die aktuelle Rechtslage noch veränderte Arbeitsbedingungen, Betriebsabläufe und die Weiterentwicklung des Arbeitnehmers wieder. So entstehen schnell unentdeckte Lücken im Arbeitsvertrag und inhaltliche Unrichtigkeit. Im Streitfall entsteht so ein Beweisrisiko desjenigen, der die streitige Tatsache beweisen muss.


Das Investment


Arbeitsrechtliche Beratung und Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen.


Anwaltliche Ersteinschätzung

kostenlos*

Anwaltlicher Erstberatung

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)**

Prüfung eines bestehenden Arbeitsvertrags oder Musters

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), streitwertabhängig*** oder Honorarvereinbarung

Erstellung eines individuellen Arbeitsvertrages (betriebsbezogen, tätigkeitsbezogen oder bezogen auf einen einzelnen Arbeitnehmer)

ab 1.500,00 € zzgl. MwSt. (Pauschale) oder Honorarvereinbarung

laufende Betreuung/Aktualisierung von Vertragsmustern

Honorarvereinbarung

*Kostenlose Ersteinschätzung (bis zu 15 Minuten)

** Soweit gewünscht/erforderlich: mündliche Erstberatung; Verbraucher max. 190,00 €/h zzgl. MwSt., Unternehmer 200,00 €/h zzgl. MwSt., schriftliche Erstberatung 250,00 € zzgl. MwSt.

*** Der Streitwert einer Vertragsprüfung beträgt in der Regel ein Bruttomonatsgehalter; danach errechnet sich der gesetzlich festgelegte Gebührensatz für die anwaltliche Vergütung.


Ein individueller Vertrag ist weit bedeutender als Viele glauben. Es ist die Basis einer Zusammenarbeit mit enormer wirtschaftlicher Bedeutung für beide Vertragsparteien und die Vertragsverhandlung und Gestaltung die erste Bewährungsprobe für die zukünftige Zusammenarbeit. Sehen Sie das als Chance.


Als Rechtsanwältin im Bereich Arbeitsrecht berate ich Sie strategisch, vor, während und nach dem bestehenden Arbeitsverhältnis. Kontaktieren Sie mich jetzt unverbindlich.


FAQ

Ist es nicht ein Interessenskonflikt, wenn ein Anwalt sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber vertritt?

Nein. Das anwaltliche Berufsrecht verbietet nur die Vertretung widerstreitender Interessen in derselben konkreten Angelegenheit.

Das kommt auf den Einzelfall an. Vor jeder Mandantsannahme muss ein Anwalt prüfen, ob eine inhaltiche Überschneidung mit einem früheren oder bestehenden Mandat vorliegt. Ist das der Fall, muss der Anwalt das Mandat ablehen oder unverzüglich niederlegen.

Nicht nur die Rechtskonformität, sondern auch die Anpassung an die individuellen Abläufe, Erwartungen und betrieblichen und branchentypischen Besonderheiten. Ansonsten verlagern sich Konfliktpunkte nur auf einen späteren Zeitpunkt. betrachten Sie die Vertragsverhandlung und Gestaltung als die erste Bewährungsprobe für die zukünftige Zusammenarbeit.

Um einen ersten Überblick zu erhalten, bieten solche Muster und KI Vorschläge einen guten Einstieg in die Materie. Muster-Arbeitsverträge bilden aber selten branchenspezifische oder betriebliche Besonderheiten ab. Bei KI Vorschlägen liegt das größte Risiko in der Anwendung, Prompt Gestaltung und Übersehen offensichtlich falsch versandender Anweisungen. Genau so können später teure Streitigkeiten entstehen.

Abhängig vom Umfang der zu berücksichtigten Besonderheiten ist ein sollte für ein gutes Ergebnis inklusive Rücksprachen und Korrekturschleife mindestens 7 Werktage eingeplant werden.

Ja. Auch hier unterstütze ich Sie gerne.


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