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Mitarbeiter kündigen: Was Sie bei der Kündigung unbedingt beachten sollten!

  • annefrancescaneff
  • 1. Aug.
  • 4 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 2. Aug.

Warum eine Kündigung für Sie als Arbeitgeber eine unternehmerische Entscheidung und mehr als nur eine unangenehme Formsache ist. Als Rechtsanwältin im Bereich Arbeitsrecht prüfe ich Ihre Entscheidung rechtlich und berate Sie bei der Umsetzung.


Als Rechtsanwältin im Bereich Arbeitsrecht in Schönenberg-Kübelberg bin ich in Rheinland-Pfalz und dem Saarland tätig. Ich erlebe häufig, dass Kündigungen wie ein Formular behandelt werden: Vorlage ausfüllen, unterschreiben, versenden. Nicht zuletzt, weil oftmals Emotionen und unangenehme Entscheidungen damit verbunden sind. Genau das ist 2026 einer der teuersten Fehler, den Sie als Unternehmer machen können.


In diesem Beitrag erfahren Sie, warum jede Kündigung eine unternehmerische Entscheidung ist, wie ich Ihr Risiko schon vor Ausspruch der Kündigung greifbar machen kann und wie ich Ihre Ziele im Verfahren sachlich und lösungsorientiert verfolge.



Rechtsanwältin Anne Francesca Neff zu Accountsperrung auf Social Media

Die Diagnose


Eine Kündigung ist ein wirtschaftlicher Faktor.


Die meisten Beratungen enden bei dieser Frage: "Ist die Kündigung wirksam?" Das greift für Sie als Unternehmer häufig zu kurz. Aus meiner Sicht gehört zur Vorbereitung einer Kündigung von Anfang an auch eine wirtschaftliche Betrachtung, da eine Kündigung faktisch immer untrennbar mit einem wirtschaftlichen Risiko verbunden ist:


  • Annahmeverzugslohn als Kostenrisiko: Verlieren Sie als Arbeitgeber einen Kündigungsschutzprozess, müssen Sie das Gehalt für die gesamte Prozessdauer nachzahlen. Je nach Einzelfall auch 12 bis 24 Monate rückwirkend, ohne dass eine Arbeitsleistung erbracht worden ist. Dieses Risiko sollte vor Ausspruch der Kündigung abgewogen werden, nicht erst im Gerichtssaal.


  • Dokumentationslücken: Da die Darlegungs- und Beweislast für eine wirksame Kündigung beim Arbeitgeber liegt, entscheidet häufig nicht der eigentliche Kündigungsgrund, sondern die Frage, ob Abmahnungen, Sozialauswahl und ggf. die Betriebsratsanhörung lückenlos dokumentiert wurden.


  • Reputationsrisiko: Ein öffentlich sichtbarer Rechtsstreit wirkt intern wie extern auf Mitarbeiterbindung, Ruf und Ansehen und kann sich auch auf die Verhandlungsposition bei künftigen Trennungen auswirken.


  • Offenbarung von Nachlässigkeiten: Wer dreckige Wäsche waschen will, nutzt spätestens den Kündigungsschutzprozess um genau dies zu tun. Nicht umsonst heißt es: "Auf Hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand."



Die Rechtliche Lage


Die aktuelle Rechtsprechung 2026 erhöht die Anforderungen an Arbeitgeber spürbar.


  • Zugangsnachweis bei Kündigungen und bEM-Einladungen: Mit Urteil vom 07. Mai 2026 hat das BAG (Az. 2 AZR 184/25) seine bereits strenge Linie fortgeführt: Ein digitaler Auslieferungsbeleg alleine beweist den tatsächlichen Einwurf nicht mehr zuverlässig. Für Sie als Arbeitgeber bedeutet das: Ohne belastbaren Zustellungsnachweis droht der komplette Verlust der Frist- und Beweislage.


  • Beteiligung von Schwerbehindertenvertretung und Integrationsamt: Mit Urteil vom 29. Januar 2026 hat das BAG (Az. 2 AZR 128/25) eine Kündigung für unwirksam erklärt, weil die Schwerbehindertenvertretung zwar informiert, ihr aber nicht die gesetzliche Wochenfrist zur Stellungnahme eingeräumt wurde. Eine bloße Kenntnisnahme genügt nicht.


  • Kündigungsschutz bei Elternzeit: Mit Urteil vom 18. Juni 2026 hat das BAG (Az. 2 AZR 213/25) klargestellt, dass der besondere Kündigungsschutz bei mehreren beantragten Elternzeit-Abschnitten vor jedem einzelnen Abschnitt neu entsteht, auch wenn alle Abschnitte gemeinsam beantragt wurden.


Kurz gesagt: Formale Sorgfalt ist 2026 kein Nice-to-have mehr, sondern der wichtigste Hebel, um Ihr wirtschaftliches Risiko zu steuern. Kündigungen ins Blaue hinein oder spontane Entscheidungen ohne Kenntnis der konkreten Sach- und Beweislage können Sie als Arbeitgeber nicht nur wirtschaftlich in eine äußerst schwierige Lage bringen.



Der Lösungsweg


Mein Vorgehen: Ist-Zustand analysieren, Kündigung strategisch vorbereiten, im Verfahren neutral und lösungsorientiert Ihre Interessen vertreten.


  1. Vor der Kündigung - Risiko greifbar machen:

    1. Prozessrisiko abschätzen: Ich bewerte gemeinsam mit Ihnen und anhand der mir vorgelegten Unterlagen, wie wahrscheinlich es ist, dass die geplante Kündigung vor Gericht Bestand hat und was ein verlorenes Verfahren inklusive Annahmeverzugslohn wirtschaftlich für Sie bedeuten könnte.

    2. Varianten durchrechnen: Kündigung mit Prozessrisiko, Aufhebungsvertrag oder gleich ein Vergleichsangebot? Ich stelle Ihnen die wirtschaftlichen Alternativen gegenüber, bevor Sie sich festlegen.

    3. Kündigung formal absichern: Ggf. erforderliche Betriebsratsanhörung, Sozialauswahl, Abmahnhistorie und Zustellweg werden so vorbereitet, dass sie im Streitfall Bestand haben.


  2. Während der Kündigung und im Verfahren - Neutralität als Vorteil: 

    1. Ich vertrete Ihre Interessen konsequent, aber sachlich. Ein Kündigungsschutzverfahren ist für mich kein persönlicher Konflikt, sondern ein unternehmerischer Entscheidungsprozess.

    2. Diese Distanz ist strategisch wertvoll und für Sie gewinnbringend. Sie verhindert, dass sich Verhandlungen emotional aufschaukeln und unnötig verteuern, und schafft in der Güteverhandlung Verhandlungsspielraum, den ein eskalierender Ansatz verschenken würde.

    3. Ziel ist in den meisten Fällen nicht der "Sieg um jeden Preis", sondern die wirtschaftlich sinnvollste Lösung. Manchmal ein früherer, günstigerer Vergleich, manchmal das konsequente Durchfechten bei starker Beweislage.



Das Investment


Rechtliche Begleitung für Arbeitgeber:


Anwaltliche Ersteinschätzung

kostenlos*

Anwaltlicher Erstberatung

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)**

Außergerichtliche Vertretung

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), streitwertabhängig*** oder Honorarvereinbarung

Kündigungsschutzklage

Abrechnung nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), streitwertabhängig***

*Kostenlose Ersteinschätzung (bis zu 15 Minuten)

** Soweit gewünscht/erforderlich: mündliche Erstberatung; Verbraucher max. 190,00 €/h zzgl. MwSt., Unternehmer 200,00 €/h zzgl. MwSt., schriftliche Erstberatung 250,00 € zzgl. MwSt.

*** Der Streitwert einer Kündigungsschutzklage beträgt in der Regel bis zu drei Bruttomonatsgehälter; danach errechnet sich der gesetzlich festgelegte Gebührensatz für die anwaltliche Vergütung.


Je früher Sie mich einbinden, desto mehr Handlungsspielraum verbleibt.


Als Rechtsanwältin im Bereich Arbeitsrecht berate ich Sie strategisch, bei der Vorbereitung und Durchsetzung von Kündigungen. Kontaktieren Sie mich jetzt unverbindlich.


FAQ zur Kündigung als Arbeitgeber

Muss ich als Arbeitgeber bei einer Kündigung eine Abfindung anbieten?

Nein, ein gesetzlicher Anspruch besteht nur in Ausnahmefällen (z.B. § 1 KSchG bei betriebsbedingter Kündigung mit ausdrücklichem Angebot). Bevor Sie ein solches Angebot machen, sollten Sie sich dringen anwaltlich beraten lassen. In der Praxis werden Abfindungen häufig verhandelt, wenn ein nicht unerhebliches Prozessrisiko für beide Parteien besteht.

Neben den Verfahrenskosten drohen vor allem Annahmeverzugslohn für die gesamte Prozessdauer sowie ggf. gerichtlich festgesetzte Abfindungen nach §§ 9, 10 KSchG von bis zu 12 Monatsgehältern.

Das hängt von der Stärke Ihrer Beweislage, dem Zeitdruck und der internen Signalwirkung ab. Ein Vergleich schafft schnelle Kostenklarheit, ein Urteil kann bei guter Aktenlage langfristig günstiger sein und für Klarheit in Ihrem Unternehmen sorgen. Bevor Sie sich festlegen, bespreche ich mit Ihnen die für Ihr Unternehmen bestehenden Vor- und Nachteile, auf dessen Grundlage Sie eine Entscheidung treffen können.

Das Kündigungsschutzgesetz greift erst nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit eines Arbeitnehmers und nur in Betrieben mit in der Regel mehr als zehn Arbeitnehmern. Ob das bei Ihnen der Fall ist, prüfe ich für Ihr Unternehmen.


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