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Social-Media Recht

für Unternehmen und Influencer.

Influencer & Kooperationsvertrag

Kooperationen zwischen Unternehmen und Influencer sind heute ein zentraler Bestandteil moderner Marketingstrategien, unabhängig davon, ob es sich um große Marken, Agenturen oder kleinere Influencer und Content Creatoren handelt.

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Gerade im Social Media Bereich entstehen jedoch viele rechtliche Fragen: Leistungspflichten, Vergütung, Nutzungsrechte an Bildern und Videos, Kennzeichnung von Werbung, Exklusivität, Haftung oder Vertragslaufzeiten müssen klar geregelt werden.

Allgemeine Musterverträge reichen hierfür in der Regel nicht aus!

Jede Kooperation ist individuell und bringt eigene rechtliche Risiken mit sich. Ein rechtssicherer Influencer- oder Kooperationsvertrag schafft Klarheit und schützt beide Seiten vor späteren Streitigkeiten.

Meine Beratung richtet sich insbesondere an:

Influencer | Content Creatoren | Unternehmen | Agenturen | Selbstständige

Rechtsanwältin Anne Francesca Neff

Als Rechtsanwältin im Bereich Social Media Recht unterstützte ich sowohl Unternehmen als auch Influencer bei der rechtssicheren Gestaltung von Kooperationen.

Ich prüfe bestehende Influencer- und Kooperationsverträge, erstelle individuelle Verträge und decke rechtliche Risiken oder Vertragslücken auf. Dabei berücksichtige ich die Besonderheiten von Social Media Kooperationen, Markenauftritten und digitalen Geschäftsmodellen.

Mein Ziel ist es, rechtliche Sicherheit zu schaffen und gleichzeitig eine praktikable und wirtschaftlich sinnvolle Vertragslösung zu entwickeln.

Typische rechtliche Fragestellungen bei  Influencer- und Kooperationsverträgen:

  • Welche Leistungen müssen konkret erbracht werden?

  • Wie wird die Vergütung geregelt?

  • Wer erhält welche Nutzungsrechte an Bildern und Videos?

  • Wie lange dürfen Inhalte von Unternehmen weiterverwendet werden?

  • Wie muss Werbung rechtssicher gekennzeichnet werden?

  • Welche Produkte darf der Influencer gleichzeitig bewerben?

  • Was passiert, wenn Inhalte nicht oder anders als vereinbart veröffentlicht werden?

  • Wer haftet bei Urheber- oder Markenrechtsverletzungen?

Was in Influencer- und Kooperationsverträge gehört:

Leistungsumfang | Vergütung | Zahlungsbedingungen | Nutzungsrechte | Kennzeichnung | Exklusivität | Vertragslaufzeit | Kündigung | Haftung | Umgang mit Krankheit | Reporting und Statistiken | Vertragsstrafen

Meine Leistungen im Überblick:

  • Beratung zur rechtssicheren Gestaltung von Influencer- und Kooperationsverträgen

  • Unterstützung bei Vertragsverhandlungen

  • Prüfung von Influencer- und Kooperationsverträgen

  • Erstellung individueller Influencer- und Kooperationsverträge

  • Gestaltung von Vertragsklauseln 

  • Beratung und Vertretung bei Streitigkeiten aus Kooperationen

Ziel eines Influencer- und Kooperationsvertrag:

Ziel eines Influencer- und Kooperationsvertrages ist es, klare und faire Vereinbarungen zu schaffen, Missverständnisse zu vermeiden und rechtliche Vorgaben einzuhalten.

Ein gut gestalteter Vertrag bildet die Grundlage für eine erfolgreiche und professionelle Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Kreativen und kann spätere Konflikte vermeiden. 

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Termine erfolgen nach Vereinbarung telefonisch, via Teams oder vor Ort.

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66901 Schönenberg-Kübelberg

0172 8806047

kanzlei@neff-recht.de

Termine nach Vereinbarung.

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Um jedes Mandat sorgfältig und konzentriert bearbeiten zu können, bin ich telefonisch nicht durchgehend erreichbar.

 

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